Welche Konsequenz dies für die hängige Haftbeschwerde hat, kann weder dem Gesetz noch den Materialien entnommen werden. Vorweg verlangt aber die Rechtsweggarantie, dass der Beschuldigte den angefochtenen Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts gerichtlich überprüfen lassen kann. Würde das hier interessierende Haftverfahren in seiner Gesamtheit dem neu zuständigen Kanton überwiesen, hiesse dies zum einen, dass die Walliser Behörden über die Rechtmässigkeit eines ausserkantonalen gerichtlichen Entscheids befinden müssten.