B. wurden ausserdem Delikte im Kanton Wallis zugeordnet. Auf Antrag der zuständigen Staatsanwältin verlängerte das Zwangsmassnahmengericht aufgrund des hängigen Gerichtsstandsverfahrens zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Wallis am 19. Dezember 2012 die Untersuchungshaft von A. bis 31. Januar 2013. Gegen diesen Entscheid erhob A. Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern. Im Lauf des Schriftenwechsels führte die Generalstaatsanwaltschaft aus, dass der Kanton Wallis nun das Verfahren gegen A. und B. übernommen habe.