ist. Aktenkundig ist, dass die drei Beschuldigten A., B. und C. am 19. Dezember 2011 zur ersten staatsanwaltlichen Einvernahme zugeführt worden sind. Weitere (delegierte) Einvernahmen fanden am 19. Januar 2012 (C. und B.) und am 24. Januar 2012 (Beschwerdeführer) statt. Am 23. Januar 2012 wurde die Untersuchung auf zwei weitere Personen, D. und E., ausgedehnt. Letztgenannte wurden gleichentags im RIPOL zur Verhaftung ausgeschrieben (D. wurde bereits ausgeschafft, E. ist flüchtig [vgl. Haftverlängerungsantrag betreffend A. vom 7. März 2012, S. 2]).