3.2 Der zuständige Staatsanwalt verweigerte die Akteneinsicht mit der Begründung, die wichtigsten Beweise seien noch nicht erhoben worden. Die Ermittlungen würden sich aufgrund der fehlenden Kooperationsbereitschaft der Beschuldigten schwierig und langwierig gestalten. Es sei notwendig, Informationen über das tatsächliche Geschehen über Drittpersonen und Sachbeweise zu sichern, was einige Zeit in Anspruch nehme. Insbesondere sei ein Mitbeschuldigter, welcher sich im Kanton Bern aufhalte, flüchtig und habe deshalb noch nicht befragt werden können. Mit dessen Anhaltung könne jedoch in Kürze gerechnet werden.