Dieses Gesuch wurde vom zuständigen Staatsanwalt der Regionalen Staatsanwaltschaft Y. am 13. Januar 2012 abgewiesen. Ein von A. am 24. Januar 2012 gestelltes Gesuch um Akteneinsicht (eventuell beschränkt auf diejenigen Aktenstücke, aus welchen sich die ihm bisher vorgehaltenen Anschuldigungen ergäben) und um Teilnahme an den Einvernahmen von Mitbeschuldigten, Auskunftspersonen und allfälligen Zeugen (eventuell vorerst beschränkt auf den Rechtsbeistand) wies die Staatsanwaltschaft am 26. Januar 2012 (vorerst) ab. Dagegen reichte A. am 9. Februar 2012 Beschwerde ein. Mit dieser verlangte er die Aufhebung der angefochtenen Verfügung;