1. Am 19. Dezember 2011 wurde gegen A., B. und C. eine Strafuntersuchung wegen Diebstahls eröffnet. A., amtlich vertreten durch Rechtsanwalt X., stellte mit Blick auf die für den 19. Januar 2012 angekündigten Einvernahmen von C. und B. ein Gesuch um Teilnahme. Dieses Gesuch wurde vom zuständigen Staatsanwalt der Regionalen Staatsanwaltschaft Y. am 13. Januar 2012 abgewiesen.