Regeste Die Kostendeckungsbeschlagnahme setzt eine gewisse Gefahr voraus, dass ein Urteil betreffend Kosten, Entschädigung, Geldstrafe oder Busse nicht vollstreckt werden könnte. Diese Gefahr muss nicht akut und gross sein, es müssen aber konkrete Anzeichen vorliegen. Ein bloss allgemeines Risiko betreffend Zahlungsfähigkeit oder -wille genügt nicht. Eine routinemässige Kostendeckungsbeschlagnahme jeweils am Anfang einer Untersuchung ist ausgeschlossen (Praxisänderung).