Zu denken sind dabei an die Klientengespräche, die Abklärungen der sich straf- und zivilrechtlich stellenden Rechtsfragen sowie die Einigungsversuche mit der Privatklägerschaft. Aufwanderhöhend kann auch der Verfahrensablauf berücksichtigt werden. Der Umstand, dass sich das Verfahren über sieben Jahre hingezogen hat und in dieser Zeit nur wenige Untersuchungshandlungen vorgenommen wurden, dürfte ein Stück weit immer wieder neue Einarbeitung erfordert haben. 7.2 Dass das Mandat des Verteidigers Elemente aufwies, welche es erlauben, dieses als überdurchschnittlich schwierig zu kennzeichnen, schlägt sich zum einen im zeitlichen Aufwand nieder;