Zum anderen kann mit dem Kriterium des „gebotenen Aufwands“ auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass zwischen dem versierten, langjährig erfahrenen Routinier und dem wenig erfahrenen Anwalt oder gar dem Anfänger bezüglich des tatsächlich geleisteten Aufwands grosse Unterschiede bestehen. Ersterer erledigt die gleiche Arbeit in gleicher Qualität schneller als der Durchschnittsanwalt, Letzterer benötigt für die Erbringung der gleichen Qualität deutlich länger als der Durchschnittsanwalt (vgl. zum Ganzen auch STERCHI, Die korrekte Kostennote, in dubio 2009/1, S. 16 ff., S. 20 Note 10).