Dessen Ausgang sei auch massgeblich für das Ergebnis eines allfälligen Zivilprozesses zwischen ihm und der Y. AG. Das Strafverfahren habe demzufolge nicht nur einen beträchtlichen zeitlichen Aufwand bedingt, sondern habe auch ein hohes Mass an wirtschaftlichem Sachverstand verlangt. Für eine gerichtliche Beurteilung hätte es besonderer wirtschaftlicher Kenntnisse bedurft. Bei solchen, wirtschaftlichen Sachverstand erfordernden Angelegenheiten würden Anwälte ohne Weiteres von Stundenansätzen von Fr. 400.00 ausgehen. Zudem hätte beim Wirtschaftsstrafgericht angeklagt werden müssen, was sich auch auf die Höhe der Parteikostenentschädigung ausgewirkt hätte.