Zudem habe der Fall internationale Bezüge nach den Niederlanden und China aufgewiesen. Die Privatklägerin habe Schadenersatzansprüche und die Herausgabe der sichergestellten bzw. beschlagnahmten Maschinen verlangt. Mit Blick auf den Gesamtwert der Maschinen – aber ohne Berücksichtigung des Betrugsvorwurfs – habe die Privatklägerin die geltend gemachte Schadenersatzforderung auf ca. Fr. 400'000.00 beziffert. Mit dem Strafverfahren seien somit erhebliche finanzielle Risiken für den Beschwerdeführer verbunden gewesen. Dessen Ausgang sei auch massgeblich für das Ergebnis eines allfälligen Zivilprozesses zwischen ihm und der Y. AG.