es hätten die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den involvierten Personen und der Firma Y. AG analysiert werden müssen. Ausserdem würden die fraglichen Straftatbestände (Urkundenfälschung und Betrug) rechtliche Schwierigkeiten bieten. Rechtsfragen wie Eigentum und andere dingliche Rechte an den strittigen und beschlagnahmten Maschinen hätten geklärt werden müssen; Vertragsdokumente in Deutsch, aber auch Französisch und Englisch hätten studiert werden müssen. Zudem habe der Fall internationale Bezüge nach den Niederlanden und China aufgewiesen.