Weiter geht aus den Akten hervor, dass das vom Verteidiger am 28. April 2006 gestellte Gesuch um Akteneinsicht am 8. Mai 2006 abgelehnt worden ist. Einvernahmen des Beschwerdeführers bei der Polizei und beim Untersuchungsrichter fanden am 31. Mai 2007 statt. Nach einem erneuten Akteneinsichtsgesuch wurden dem Verteidiger die Akten am 31. März 2009 zugestellt. Am 9. Mai 2012 setzte die zuständige Staatsanwältin gleichzeitig mit der Beschlagnahmung der fraglichen Maschinen Frist gemäss Art. 318 StPO. Nach Erhalt der Stellungnahmen der Parteien wurde das Verfahren am 5./13. Juli 2012 eingestellt.