Andererseits wurde ihm zur Last gelegt, den Direktor der Y. AG arglistig über die Rückzahlungsmodalitäten seiner Schulden im Betrag von Fr. 300'000.00 getäuscht zu haben (vgl. zum Ganzen die Einstellungsverfügung vom 5./13. Juli 2012, S. 2). Die fünf Maschinen wurden im Januar 2006 auf Weisung des damals zuständigen Untersuchungsrichters sichergestellt und am 9. Mai 2012 durch die zuständige Staatsanwältin beschlagnahmt. Weiter geht aus den Akten hervor, dass das vom Verteidiger am 28. April 2006 gestellte Gesuch um Akteneinsicht am 8. Mai 2006 abgelehnt worden ist.