4. Den Akten lässt sich entnehmen, dass die Y. AG am 21. Oktober 2005 Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer eingereicht hat. Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, einerseits am 15. Oktober 2005 bei der Y. AG fünf Maschinen im Gesamtwert von Fr. 383'000.00, welche vorgenannte Firma retiniert hatte, weggenommen zu haben. Andererseits wurde ihm zur Last gelegt, den Direktor der Y. AG arglistig über die Rückzahlungsmodalitäten seiner Schulden im Betrag von Fr. 300'000.00 getäuscht zu haben (vgl. zum Ganzen die Einstellungsverfügung vom 5./13. Juli 2012, S. 2).