1. Mit Verfügung vom 5./13. Juli 2012 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland das Verfahren gegen A. wegen Diebstahls, evtl. Veruntreuung und Entzugs von Retentionsgegenständen, Betrugs, evtl. Versuchs dazu, evtl. Urkundenfälschung ein. Nach Eingang der Honorarnote des Verteidigers, Rechtsanwalt X., setzte die zuständige Staatsanwältin am 28. August 2012 das amtliche Honorar (richtig: Honorar des Wahlverteidigers) auf Fr. 8'346.00 fest. Bei der Berechnung wurde ein Stundenansatz von Fr. 250.00 angewendet.