Redaktionelle Vorbemerkung Der Privatkläger warf der Beschuldigten vor, sie habe anlässlich einer Verhandlung vor Arbeitsgericht ausgesagt, ihn nur mit Unterhose und T-Shirt bekleidet im Badezimmer einer Bewohnerin der Seniorenresidenz „Z.“ angetroffen zu haben. Der Anfangsverdacht des falschen Zeugnisses liess sich während der Strafuntersuchung nicht erhärten. Aufgrund der Gesamtumstände war mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Freispruch zu rechnen, weshalb die Staatsanwaltschaft zu Recht eine Einstellung des Verfahrens verfügt hat. 1 Auszug aus den Erwägungen: [...]