Sie werden heute im Strafverfahren betreffend Sittlichkeitsdelikte als Auskunftsperson einvernommen. Ihnen wurde das „Merkblatt für Auskunftspersonen“ abgegeben und er- 3 läutert. Sie sind nicht zur Aussage verpflichtet. Wenn Sie Aussagen machen, dürfen Sie die Strafbehörden nicht irreführen und niemanden absichtlich begünstigen oder falsch beschuldigen. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Haben Sie das verstanden? Gemäss Protokoll bejahte die Beschwerdeführerin diese Frage.