Der StPO-Entwurf des Bundesrates sah noch vor, dass auch die Privatklägerschaft Einsprache gegen den Strafbefehl erheben könne. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats sprach sich für eine gewisse Änderungen der StPO zur Verbesserung der Effizienz des Strafbefehlsverfahrens aus (vgl. Medienmittlung vom 13. September 2006, Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, Strafprozessordnung: Prüfung umstrittener Punkte, unter besucht am 13. Juni 2012). Sie beantragte unter anderem, dass auf das Recht der Privatklägerschaft gegen einen Strafbefehl Einsprache zu erheben (Art.