Daraufhin ersuchte Fürsprecherin X. gleichentags schriftlich um Eröffnung des Strafbefehls. Im Antwortschreiben vom 24. Mai 2012 teilte Staatsanwalt S. kurz zu- 1 sammengefasst mit, der Privatklägerschaft werde der Strafbefehl nach konstanter Praxis erst nach Eintritt der Rechtskraft zugestellt, weil sie nur in Spezialfällen einspracheberechtigt sei. Inwiefern dies vorliegend der Fall sein könnte, werde in der Eingabe vom 22. Mai 2012 in keiner Art und Weise dargetan.