1 falsche Buchungen vorgenommen zu haben. Die Beschwerdeführerin ist als Privatklägerin aus dem Verfahren ausgeschlossen worden, mit der Begründung, dass eine Falschbeurkundung in einer der Beschwerdeführerin zustehenden Urkunde (Buchhaltung) nicht ausreiche, um ihre Stellung als Geschädigte zu begründen. Auszug aus den Erwägungen: