unmittelbar verletzt worden. Die Fehlinformationen, die mutmasslich durch die falschen Buchungen in der Erfolgsrechnung der Beschwerdeführerin entstanden sind, haben die Entschlussfreiheit in der Steuerung der Genossenschaft beeinträchtigt. Somit ist die Beschwerdeführerin durch die dem Beschuldigten vorgeworfenen Falschbeurkundungen unmittelbar in ihrem individuellen (Informations-)Interesse geschädigt und daher zu Unrecht als Privatklägerin aus dem Verfahren gewiesen worden. Redaktionelle Vorbemerkungen Gegen den Beschuldigten ist vor dem Wirtschaftsstrafgericht ein Verfahren wegen Urkundenfälschung hängig. Ihm wird vorgeworfen, in der Erfolgsrechnung der Beschwerdeführerin