Zwecks Identifikation der durch diese Ermittlungen gewonnenen 531 IP-Adressen beantragte die Firma X, dass der zuständige Staatsanwalt baldmöglichst beim Internet-Anbieter ein entsprechendes Auskunftsgesuch stelle. Mit Verfügung vom 7. Januar 2011 forderte der zuständige Staatsanwalt die Firma X auf, einen Kostenvorschuss im Betrag von Fr. 132'750.00 zu leisten, ansonsten das von ihr gestellte Auskunftsgesuch unterbleibe.