Die Beschwerdekammer in Strafsachen hat beschlossen: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Verfügung vom 7. Januar 2011 aufgehoben. 2. Die Verfahrenskosten gehen zulasten des Kantons Bern. 3. Der Beschwerdeführerin wird eine Entschädigung von [...] ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: [...] Begründung: I. Sachverhalt 1. Die Firma X ist exklusive Inhaberin der Rechte an den Darbietungen der Künstlergruppe Y sowie den dazugehörigen Tonbandaufnahmen, u.a. des Musiktitels „A“. Am 13. Dezember 2010 liess sie mit gleichzeitiger Konstituierung als Privatklägerin im Straf- und Zivilpunkt Anzeige erstatten wegen Urheberrechtsverletzung im Sinn von Art.