1. B. wandte sich am 4. Juni 2010 an die Regionalpolizei Bern und meldete, dass sie von ihrem getrennt lebenden Ehemann A. mit dem Tod bedroht werde. Am 12. Juni 2010 gelangte sie erneut an die Regionalpolizei Bern und händigte dieser von ihr aufgezeichnete Telefongespräche aus, welche die von ihr behaupteten Drohungen belegten. Wenige Tage später (26.06.2011) wurde die Strafverfolgung durch Einleitung einer Voruntersuchung gegen A. wegen mehrfacher Drohung z.N. seiner Ehefrau eröffnet.