Den Akten kann entnommen werden, dass der Beschwerdeführerin ein Exemplar des Durchsuchungsbefehls ausgehändigt wurde und dass sie das Protokoll der Durchsuchung, die in Anwesenheit ihres Rechtsanwaltes durchgeführt wurde, wie auch das Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände unterzeichnete. Auch von behördlicher Seite wurde von allen fünf anwesenden Polizeibeamten vor Ort die Vollständigkeit und Richtigkeit des Durchsuchungsprotokolls und des Verzeichnisses der sichergestellten Gegenstände unterschriftlich bestätigt. Für das der Polizei später ausgehändigte Goldcollier „Adameck“ wurde eine separate Empfangsbestätigung ausgehändigt.