Verfahrensbeteiligte A. verteidigt durch Rechtsanwalt B. Beschuldigte/Beschwerdeführerin C. AG vertreten durch D. Straf- und Zivilklägerin Gegenstand Veruntreuung / Beschlagnahme Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 26. Januar 2011 Die Beschwerdekammer in Strafsachen hat beschlossen: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und Staatsanwalt G. wird angewiesen, die von der Beschwerdeführerin durch die erkennungsdienstliche Erfassung erstellten Proben (DNA, Fingerabdrücke, Fotographien etc.) aus den Akten zu entfernen und zu vernichten.