Zumindest dürfte die Tatsache, dass sie in den vergangenen acht Jahren lediglich dreimal in Thailand gewesen ist, als Indiz dafür gewertet werden, dass die Bindung in ihr Heimatland eben nicht stärker als diejenige zur Schweiz ist. Aus wirtschaftlicher Sicht ist festzuhalten, dass die Beschwerdeführerin gemäss unwiderlegten Angaben früher – als sie selber „vollzeitlich“ als Prostituierte gearbeitet hat – Fr. 4'000.00 bis Fr. 5'000.00 verdient hat (Einvernahmeprotokoll vom 17. November 2011, S. 5 Z. 149 ff.). Dafür, dass sie diesen Erwerb nicht mehr erzielen könnte, bestehen keine Hinweise.