Wie die Beschwerdeführerin zu Recht darauf hinweist, kann daraus aber nicht abgeleitet werden, sie unterhalte nach Thailand engere Bindungen als in die Schweiz. Zumindest dürfte die Tatsache, dass sie in den vergangenen acht Jahren lediglich dreimal in Thailand gewesen ist, als Indiz dafür gewertet werden, dass die Bindung in ihr Heimatland eben nicht stärker als diejenige zur Schweiz ist.