4 benshaltungskosten (Einvernahmeprotokoll von R vom 27. Oktober 2011, S. 5 Z. 189 ff.) und unterstützt ihren Ehemann bezüglich der anfallenden Haushaltsarbeiten (Einvernahmeprotokoll der Beschwerdeführerin vom 6. Dezember 2011, S. 4 Z. 27 f.). Aktenkundig ist ferner, dass der Ehemann Kenntnis von der Erwerbstätigkeit seiner Ehefrau hat und die „unterschiedlichen Welten“ akzeptiert und die Beziehung geniesst (Einvernahmeprotokoll von R vom 27. Oktober 2011, S. 4 Z. 129 ff.).