2 richtsnotorisch angesehen werden, dass die Beschwerdeführerin in Thailand weder in der Landwirtschaft noch im Rotlicht-Gewerbe einen Verdienst erzielen könnte, mit welchem es ihr auch nur annähernd möglich wäre, wie bisher ihren Ehemann sowie ihre Geschwister und Familienangehörigen in Thailand finanziell zu unterstützen. Selbst wenn sie in Zukunft keine Mitarbeiterinnen illegal beschäftige, sei der Betrieb ihres Salons rentabel, arbeite sie selber ja auch als Prostituierte.