Regeste: Die Schwere der drohenden Strafe stellt ein wesentliches Indiz für die Fluchtgefahr dar. Diese ist daher im Rahmen des Haftverfahrens anhand der konkreten Umstände im Sinn einer vorläufigen Prognose zu beurteilen, ohne dabei aber das Urteil in der Sache vorwegzunehmen.