Weiter könnten die Verfahrenskosten auch auferlegt werden, wenn Drogen sichergestellt würden, ein Mahsan-Test positiv ausfalle oder schliesslich auch, wenn andere objektive Befunde und polizeiliche Feststellungen auf eine mögliche Fahrunfähigkeit hindeuten würden. Durch die Aussage des Beschwerdeführers selber, wonach er relativ kurze Zeit vor dem Unfallereignis Marihuana konsumiert habe, hätten die Polizisten zu Recht eine Blutanalyse auf Betäubungsmittel hin durchführen lassen. Dass ein blosser Schnelltest im Urin negativ gewesen sei, sei dabei unerheblich.