Redaktionelle Vorbemerkungen: Wegen Verursachen eines Unfalls infolge Missachtung eines Rechtsvortritts, wurde der angetrunkene Beschwerdeführer mit Strafbefehl vom 25. Oktober 2011 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (in angetrunkenem Zustand, qualifiziert begangen), wegen mehrfach begangener Verkehrsregelverletzungen und wegen Widerhandlungen gegen das BetmG (durch Konsum von Marihuana) schuldig erklärt. Der Strafbefehl wurde in Ermangelung einer Einsprache rechtskräftig. Auf dem Weg ins Spital zur Durchführung einer Blutprobe gab der Beschwerdeführer gegenüber der Polizei auf Frage nach Drogenkonsum an, er habe ca. um 18.00 Uhr zwei bis drei Züge von einem Joint genommen.