Aus der durch die Polizei erstellten Auswertung der Behandlungsabrechnungen geht hervor, dass die für den Beschwerdeführer unzulässigen Behandlungen in den Jahren 2010/2011 ein Volumen von über Fr. 200‘000.00 ausgemacht haben (Rapport der Kantonspolizei vom 19. September 2011, S. 4), und der Beschwerdeführer hat anlässlich seiner Einvernahme vom 21. September 2011 bestätigt (S. 7), in der Zeitspanne von Januar 2010 bis Juli 2011 insgesamt 364 Patienten (auch) zahnärztlich behandelt zu haben (vgl. dazu auch Einvernahmeprotokoll vom 9. August 2011, S. 5 sowie Rapport vom 19. September 2011, S. 5).