1 ker untersagt ist. Mit Verfügungen vom 8. November 2011 beschlagnahmte die zuständige Staatsanwältin einerseits Vermögenswerte auf drei gesperrten Konten der Berner Kantonalbank (BEKB) und anderseits Vermögenswerte auf einem, ebenfalls gesperrten, Konto der Credit Suisse (CS).