4. Mit ihrer Verfügung vom 31. Oktober 2011 verlangte die zuständige Staatsanwältin die Herausgabe folgender Unterlagen (Ziff. 1 des Dispositivs): 1.1 Erbschaftsinventarliste vom 14.04.11 des Notars M. 1.2 Steuerinventarliste, welche dem Schreiben vom 04.05.11 von Notar M. an Rechtsanwältin B. beigelegt wurde 1.3 Schreiben vom 21.04.11 und 09.06.11 von Notar M. an Rechtsanwältin B. 1.4 Alle Buchhaltungsunterlagen, Mietverträge, Kaufverträge etc. Begründet wurde die Herausgabeverfügung damit, dass die fraglichen Unterlagen zur Klärung des Sachverhalts benötigt und – sinngemäss – der Beweismittelbeschlagnahme gemäss Art.