Obschon er bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, wurde er kurze Zeit nach Haftentlassung wieder straffällig, was schliesslich zu einer erneuten Verhaftung wegen (u.a.) Geldfälschung sowie Fahrens unter Drogeneinfluss geführt hat. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass anlässlich der Hausdurchsuchung ein Elektroschockgerät beschlagnahmt worden ist, sowie unter Berücksichtigung seines bisherigen deliktischen Verhaltens (welches vom Beschwerdeführer hinsichtlich des mehrfachen Raubes und des Einbruchdiebstahls nicht bestritten wird) besteht nicht nur die hypothetische Möglichkeit, dass der