Der Beschwerdeführer gibt zu, wieder regelmässig Kokain zu konsumieren und an Pokerspielen teilzunehmen. Ausserdem ist aktenkundig, dass er keiner geregelten Arbeit nachgeht. Obschon er bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, wurde er kurze Zeit nach Haftentlassung wieder straffällig, was schliesslich zu einer erneuten Verhaftung wegen (u.a.) Geldfälschung sowie Fahrens unter Drogeneinfluss geführt hat.