Gegen A. wird wegen mehrfachen Raubes, Einbruchdiebstahls, Freiheitsberaubung, Geldfälschung etc. ermittelt. Er weilte in der Zeit vom 07. September 2010 bis 02. Februar 2011 in Untersuchungshaft und wurde am 20. April 2011 – nachdem er betrunken und unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht hatte – erneut in Haft versetzt. Bei der anschliessenden Durchsuchung wurde ein grosser Betrag an gefälschten Geldnoten entdeckt. Mit Entscheid vom 21. Oktober 2011 lehnte das ZMG ein erneutes Haftentlassungsgesuch ab und verlängerte die bestehende Untersuchungshaft um – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt – sechs Monate (bis 17. April 2012). Auszug aus den Erwägungen: