3 schwerdeführer bestritten wird – vermag an der Strafbarkeit eines Verhaltens nichts zu ändern bzw. stellt keinen Rechtfertigungsgrund dar. Das Strafgesetzbuch als Bundesgesetz geht zudem der Standesordnungen der FMH vor, wie dies auch in Abs. 4 der Standesordnung ausdrücklich festgehalten wird. Abgesehen davon ist das hier zu beurteilende Verhalten durch Art.