Es liegt einerseits im Interesse des Patienten und ist aus medizinischer Sicht durchaus sinnvoll – wenn nicht sogar notwendig –, dass sich der neu behandelnde Arzt bei seinem Vorgänger über die beim Patienten durchgeführten Behandlungen bzw. über dessen Krankengeschichte informiert, damit eine korrekte weitere Behandlung möglich ist. Andererseits trifft dies für den umgekehrten Fall nicht zu: