Ein Arzt könne zwar seinem Nachfolger vertrauliche Daten weitergeben, hingegen sei es nicht üblich und nicht gesetzeskonform, dass umgekehrt der Nachfolger dem vorgängigen Arzt vertrauliche Daten zukommen lasse. Insbesondere störend sei hierbei, dass ein Arzt, der die Behandlung eines Patienten ablehne, dennoch Einsicht in nachfolgende vertrauliche Daten des Patienten erhalte.