Weiter zu berücksichtigen ist, dass sie als kolumbianische Staatsangehörige weder der deutschen Sprache mächtig noch mit dem Verfahrensablauf vertraut ist, welcher insbesondere durch den bereits vorgängig verfügten Ausweisentzug zusätzlich komplexer wurde. Die Chronologie von der Anzeige wegen schwerer Verkehrsregelverletzung bis hin zum Strafmandat wegen einfacher Verkehrsregelverletzung und schliesslich der Einstellung zeigt, dass es sich auch nicht um einen rechtlich und tatsächlich klaren bzw. einfachen Fall handelte.