Damit bestand durchaus Anlass, sich gegen die strafrechtliche Verfolgung und die Ahndung zur Wehr zu setzen. Erst im Strafmandat vom 14. März 2011 bezog sich der Vorwurf nur noch auf eine einfache Verkehrsregelverletzung. Bis dahin musste die Beschuldigte von den Vorwürfen in der Anzeige ausgehen. Dabei handelt es sich nicht um eine Bagatelle, zumal es auch aufgrund ihres Manövers zu einer Auffahrkollision zweier weiterer Fahrzeuge gekommen sein soll.