Die Beschuldigte wurde am 21. April 2010 wegen grober Verkehrsregelverletzung angezeigt. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern verfügte daraufhin am 29. Juni 2010 den Entzug des Führerausweises. Auch wenn das Administrativverfahren auf Beschwerde der Beschuldigten hin sistiert wurde, ist dieses entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht unbeachtlich. Die Strafbestimmungen des Strassenverkehrsrechts sowie die Administrativmassnahmen gegen fehlbare Fahrzeuglenker dienen demselben Zweck, nämlich der Verkehrssicherheit.