Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid 130 I 360 die vorzeitige Vernichtung der Hanfpflanzen als schweren Eingriff in die Eigentumsgarantie qualifiziert. Eine gesetzliche Grundlage hierfür bestand indessen weder nach dem bis 31. Dezember 2010 geltenden StrV noch besteht eine solche nach der seither in Kraft stehenden StPO. Insbesondere kann ein solches Vorgehen durch die Staatsanwaltschaft auch nicht unter eine bereits normierte Zwangsmassnahme subsumiert werden.