Hinsichtlich der Verhältnismässigkeit des Hanfschnitts weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass kein milderes Mittel zur Sicherung des Hanfs zur Verfügung gestanden habe. Die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Alarmanlage hätte ohne grösseren Aufwand umgangen werden können. Es sei gerichtsnotorisch, dass Hanffelder in den letzten Jahren durch ganze Banden überfallen worden seien. Mehrmals sei es dabei auch zu Schiessereien, im Dezember 2010 in der Region Schwarzenburg sogar mit Todesfolge, gekommen.