Mit Blick auf den allfälligen strafrechtlichen Vorwurf (einfache Widerhandlung gegen das BetmG durch Produktion von geringfügig über dem Grenzwert gemäss EDI liegenden Industriehanf) sei die ganze Aktion zudem nicht im geringsten angemessen gewesen („Grossaufgebot“, überfallartiges Vorfahren auf seinem Hof, unangemessenes Eindringen in sein Haus und Anwendung körperlicher Gewalt, mit der Folge, dass seine Ehefrau eine Herzattacke erlitten habe und nun eine ernsthafte psychische Traumatisierung davon getragen habe). 3.2 Die Staatsanwaltschaft rechtfertigt ihr Vorgehen mit der per 1. Juli 2011 eingetretenen Gesetzesänderung.