Indessen liegt es in der Natur der Sache, dass geschnittener Hanf ohne entsprechenden aufwändigen und kostspieligen Einsatz relativ rasch nach dem Schnitt Schaden nimmt und die Frage nach der Rechtmässigkeit der erfolgten Massnahme – sollte sie sich in späteren Fällen so oder ähnlich wieder stellen – nie rechtzeitig durch die Beschwerdekammer überprüft werden könnte. Auf die im Übrigen form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde 2 ist deshalb ausnahmsweise trotz Fehlens eines aktuellen Rechtschutzinteresses einzutreten.